Konzept Photovoltaik für Endkunden

Leistungsumfang und Prämien der Photovoltaik-Versicherung

 

Versichert werden:

  • Photovoltaik-Insel-Anlagen
  • Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen

 

Versicherte Bestandteile:

  • Solargeneratoren
  • Laderegler
  • Akkumulatoren
  • Wechselrichter
  • Zubehör (Steckverbinder, Gestelle, Potenzialausgleichsschienen, Verkabelungen,
  • Zweitarifzähler (von EVU gesetzt), soweit VN hierfür die Gefahr trägt
  • Regeleinheit für Netzeinspeisung
  • Schaltschrank und Sicherungsanlagen

 

Versicherungssumme:

  • Anzusetzen ist der Gesamtwert der kompletten Anlage einschliesslich Montagekosten, dabei sind erhaltene Fördermittel oder anderweitig erhaltene Zuschüsse nicht in Abzug zu bringen.
  • Da die Betreiber von netzgekoppelten Anlagen in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist der Nettowert (ohne MwSt.) anzusetzen. Abweichungen sind gesondert zu vermerken.

 

Vertragsgrundlagen:

Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE)

Klauseln für die Elektronik-Versicherung (zu den ABE)

Folgende Klauseln gelten generell:

014 - Hersteller und Lieferanten

015 - Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis € 5.000,00 a.E.R.

016 - Entschädigung nach Kl. 015, 017 und 018 bis zusammen insgesamt € 15.000,00 a.E.R.

017 - Bewegungs- und Schutzkosten bis € 5.000,00 a.E.R.

018 - Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht, Schadensuchkosten bis € 5.000,00 a.E.R.

019 - Anerkennung

020 - Regressverzicht (ausgenommen Repräsentanten)

025 - Makler

050 - Preisdifferenz-Versicherung

201 - Sicherung versicherter Sachen Zusätzlich bei mobilen Anlagen:

008 - Erweiterter Geltungsbereich für bewegliche Sachen

  • Für Boote – Deckung weltweit –
  • Für Wohnmobile – innerhalb Europas –
  • jeweils ohne Selbstbehalt gemäss Ziffer 3.
  • Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB 94)
    (gültig für die aus Glas bestehenden Bauteile bei Solarthermieanlagen)

 

Ertragsausfall

Tagesentschädigung je kWp Anlagenleistung, Haftzeit 90 Tage

Zeitraum Entschädigung

je kWp in €uro

vom 01.10. bis 31.03. 1,00

vom 01.04. bis 30.09. 2,00

 

Verlängerung Haftzeit auf 180 Tage: Zuschlag 10 % auf die Sachprämie.

Bitte beachten Sie, dass wir bei Nachweis einer im Durchschnitt tatsächlich höher liegenden Einspeisevergütung, diesen Durchschnittsertrag erstatten.

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