Konzept Photovoltaik für Endkunden

Leistungsumfang und Prämien der Photovoltaik-Versicherung
Versichert werden:
Photovoltaik-Insel-Anlagen
Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen
Versicherte Bestandteile:
Solargeneratoren
Laderegler
Akkumulatoren
Wechselrichter
Zubehör (Steckverbinder, Gestelle, Potenzialausgleichsschienen, Verkabelungen,
Zweitarifzähler (von EVU gesetzt), soweit VN hierfür die Gefahr trägt
Regeleinheit für Netzeinspeisung
Schaltschrank und Sicherungsanlagen
Versicherungssumme:
Anzusetzen ist der Gesamtwert der kompletten Anlage einschliesslich Montagekosten, dabei sind erhaltene Fördermittel oder anderweitig erhaltene Zuschüsse nicht in Abzug zu bringen.
Da die Betreiber von netzgekoppelten Anlagen in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist der Nettowert (ohne MwSt.) anzusetzen. Abweichungen sind gesondert zu vermerken.
Vertragsgrundlagen:
Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE)
Klauseln für die Elektronik-Versicherung (zu den ABE)
Folgende Klauseln gelten generell:
014 - Hersteller und Lieferanten
015 - Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis € 5.000,00 a.E.R.
016 - Entschädigung nach Kl. 015, 017 und 018 bis zusammen insgesamt € 15.000,00 a.E.R.
017 - Bewegungs- und Schutzkosten bis € 5.000,00 a.E.R.
018 - Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht, Schadensuchkosten bis € 5.000,00 a.E.R.
019 - Anerkennung
020 - Regressverzicht (ausgenommen Repräsentanten)
025 - Makler
050 - Preisdifferenz-Versicherung
201 - Sicherung versicherter Sachen Zusätzlich bei mobilen Anlagen:
008 - Erweiterter Geltungsbereich für bewegliche Sachen
Für Boote – Deckung weltweit –
Für Wohnmobile – innerhalb Europas –
jeweils ohne Selbstbehalt gemäss Ziffer 3.
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB 94) (gültig für die aus Glas bestehenden Bauteile bei Solarthermieanlagen)
Ertragsausfall
Tagesentschädigung je kWp Anlagenleistung, Haftzeit 90 Tage
Zeitraum Entschädigung
je kWp in €uro
vom 01.10. bis 31.03. 1,00
vom 01.04. bis 30.09. 2,00
Verlängerung Haftzeit auf 180 Tage: Zuschlag 10 % auf die Sachprämie.
Bitte beachten Sie, dass wir bei Nachweis einer im Durchschnitt tatsächlich höher liegenden Einspeisevergütung, diesen Durchschnittsertrag erstatten. |