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November 2009

Photovoltaik

Einspeisevergütung sind 2010 deutlich

Seit Ende Oktober sind die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen amtlich: Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist klar, dass die höchst mögliche Reduzierung für 2010 greift. Grund: Die Bundesnetzagentur berechnet die Sätze auf Basis der Leistung der Anlagen, die in den vergangenen zwölf Monaten gebaut wurden. Und das waren viele.

Die schlimmsten Befürchtungen der Solarbranche sind nicht wahr geworden: Eine „drastische Förderkürzung“ für Stromerzeugung aus Sonnenenergie hatten FDP- und CDU-Politiker vor der Bundestagswahl gefordert. Im Koalitionsvertrag von Union und FDP ist eine deutliche Absenkung jedoch nicht vorgesehen. Stattdessen läuft die Verringerung der staatlichen Zuschüsse ab Januar 2010 im bisher gesetzlich vorgesehenen Rahmen.

Das heißt: Die neuen Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die in den zwölf Monaten seit dem 30. September 2008 der Bundesnetzagentur gemeldet wurden. „Und der Schwellenwert von 1.500 Megawatt wurde mit einer gemeldeten installierten Leistung von rund 2.340 Megawatt deutlich überschritten“, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Je höher die Leistung, desto geringer die Vergütung

Folge des Solarbooms: Bauherren und Modernisierer, die ihre Photovoltaikanlage 2010 in Betrieb nehmen und Strom ins öffentliche Netz einspeisen wollen, erhalten in den nächsten 20 Jahren weniger als vielfach kolportiert. Für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern beziehungsweise Lärmschutzwänden bis zu einer Größe von 30 Kilowattstunden Spitzenleistung (kWp) gilt: Es werden 39,14 Cent je kWp bezahlt, das sind immerhin neun Prozent weniger als bisher. Exakt 37,23 Cent pro kWp erhält man für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 kWp; das sind elf Prozent weniger als bislang. Und 35,23 Cent je kWh kassieren Betreiber, deren Anlagen zwischen 100 und 1.000 kWp leisten. Über 1.000 kWp wird mit 29,37 Cent vergütet. Und 28,43 Cent je kWh gibt es für Photovoltaiksysteme, die als Freiflächenanlagen gelten. Wer im Übrigen seinen selbst produzierten Sonnenstrom im eigenen Haus gleich verbraucht, erhält ab 2010 nur noch 22,76 Cent je Kilowattstunde.

Photovoltaik lohnt noch immer

Trotz deutlich weniger Geld vom Staat rechnet sich die Installation einer Photovoltaikanlage nach Ansicht von Carsten Körnig noch immer: „Der Run auf Solaranlagen ist erfreulich und auch verständlich", sagt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, „und auch im nächsten Jahr wird sich die Investition in Solaranlagen in der Regel auszahlen.“

Wer nicht nur den positiven Umwelteffekt im Sinn hat, sondern die Rentabilität von Photovoltaik hinterfragt, muss allerdings exakt kalkulieren. Tatsächlich hängt die Wirtschaftlichkeit von verschiedenen Faktoren wie Anlagengröße und -kosten, Wirkungsgrad, Einspeisevergütung, Zinssatz oder auch vom persönlichen Steuersatz ab. Per Finanzplan, der auch die staatliche Fördersumme berücksichtigt, können Experten recht genau berechnen, wann sich die Investition auszahlt.

Worauf Verbraucher laut Carsten Körnig auf jeden Fall achten sollten, sei eine qualitativ hochwertige Anlage und deren fachgerechte Installation. Dann hätte man auch lange Freude an sauberem Strom vom eigenen Dach.

Solarstrom: Das sind die neuen Vergütungssätze für 2010

Vergütung der Anlage nach

Degressionssatz

(Absenkung

gegenüber 2009)

 

Vergütungssatz für das Jahr 2010

Paragraf 32 EEG

11 Prozent

28,43 Cent pro Kilowattstunde

Paragraf 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG

9 Prozent

39,14 Cent pro Kilowattstunde

Paragraf 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG

9 Prozent

37,23 Cent pro Kilowattstunde

Paragraf 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG

11 Prozent

35,23 Cent pro Kilowattstunde

Paragraf 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG

11 Prozent

29,37 Cent pro Kilowattstunde

Paragraf 33 Abs. 2 EEG

9 Prozent

22,76 Cent pro Kilowattstunde 

Quelle: Bundesnetzagentur

Quelle: www.Biallo.de

Oktober 2009

<h1>Vermögensaufbau</h1>

<h2>Fünf Tipps für das langfristige Sparen</h2>

Nicht nur am Weltspartag sollte man daran denken, wie man langfristigen Vermögensaufbau betreibt. Biallo.de schildert die besten Spartipps, die man dabei berücksichtigen sollte.

Sparen ist eine Tugend, die in Deutschland vergleichsweise hoch im Kurs steht. Nach Angaben der OECD legen die Deutschen rund 12,5 Prozent ihres Einkommens auf die hohe Kante – mehr als die Sparer in den meisten anderen europäischen Ländern. Allerdings landet ein Großteil des gesparten Geldes der Deutschen immer noch auf schlecht verzinsten Sparbüchern; bisher führt nach einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Direktbank Comdirect erst knapp jeder Dritte ein höher Verzinstes Tagesgeldkonto.

Man sollte also das eigene Sparverhalten überprüfen. Dazu ein paar Tipps:

Zinseszinseffekt: Ihn sollte man beachten und früh mit dem Sparen anfangen. Der erste gesparte Euro ist bekanntlich der wichtigste. Dazu ein Beispiel: Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Bayern benötigt man für die Bildung einer Zusatzrente von 400 Euro pro Monat zum Rentenstart rund 100 000 Euro Verrentungskapital. Wer 30 Jahre lang auf dieses Ziel hin spart, muss bei einer Anlageverzinsung von vier Prozent pro Monat 145 Euro pro Monat aufbringen. Wer nur zehn Jahre Zeit zum Sparen hat, muss dagegen monatlich schon 679 Euro zurücklegen, um bei gleicher Anlagerendite auf die 100.000 Euro zu kommen. Früh anfangen ist daher sehr wichtig, damit der Zinseszinseffekt voll wirken kann.

Zinstermine: Wichtig ist es auch, bei seiner Geldanlage etwa als Tagesgeld darauf zu achten, wann der Zins gut geschrieben wird. Manche Anbieter verzinsen monatlich (DKB Deutsche Kreditbank, Advanzia-Bank), andere quartalsweise (1822 direkt, Oyak-Anker-Bank, Ziraat-Bank) oder jährlich (Bank of Scotland, ING-Diba). Bei monatlicher Zinsgutschrift wirkt der Zinseszinseffekt stärker.

Regelmäßig sparen: Wer komfortabel Monat für Monat Geld zurücklegt, zum Beispiel über einen Dauerauftrag aufs Tagesgeldkonto oder auf einen Fondssparplan, gewöhnt sich daran zu sparen und muss sich nicht jeden Monat wieder aufraffen, Geld beiseite zu legen. Gute Renditen für zehnjährige Laufzeiten bieten hier neben der Stadtsparkasse München und dem ADAC beispielsweise der Spar- und Bauverein Hannover oder auch die Postbank.

 

Sicherheiten beachten: Sparer sollten darauf schauen, dass ihre Einlagen sicher sind. In Deutschland greift bei den allermeisten Anbietern neben dem gesetzlichen Sicherung auch noch ein zusätzliches System, etwa bei den Privatbanken der Feuerwehrfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Bei ausländischen Banken, die häufig höhere Zinsen offerieren, sollte man das Einlagensicherungsystem genau unter die Lupe nehmen.

Fondssparen für die Rendite:
Ein langer Spar-Atem zahlt sich insbesondere bei Fondssparplänen aus. Wer 30 Jahre lang in deutsche Aktienfonds investierte, konnte laut Branchenverband BVI über diese Zeit eine Rendite von sieben Prozent pro Jahr nach Abzug von Kosten erzielen. Aus 100 Euro monatlich wurden so rund 117.400 Euro. Wegen der Börsenturbulenzen der jüngsten Vergangenheit sehen die Zahlen für kürzere Zeiträume deutlich schlechter aus. Auf Sicht von 20 Jahren waren nur 4,8 Prozent Rendite drin, auf Zehn-Jahres-Sicht gar nur 0,90 Prozent. Wer in Fonds oder börsengehandelten Indexfonds (ETFs) spart, sollte das Konditionenmodell seiner Bank genau beachten. Manchmal kann es sich unter Kostengesichtspunkten lohnen, lieber nur vierteljährlich zu ordern, dafür aber eine größere Summe zu investieren. Kostenlose Depos gibt es mittlerweile bei vielen Anbietern, beispielsweise der Comdirect, der ING-Diba oder der Sparkassenfinanzgruppe S-Broker.

Quelle. www.biallo.de

 

Dezember 2005

Riester-Rente: Ab 2005 genügt Einmalantrag für Zulage

Bislang war es müßig, die staatliche Zulage für die Riester-Rente zu beantragen. Jedes Jahr musste der Sparer einen Antrag ausfüllen und ihn zu seiem Vertragspartner zurücksenden. Ab 2005 ist damit Schluss. Jetzt reich eine einmalige Vollmacht für den Anbieter des Riester-Vertrags, damit die Zulage jährlich auf das Sparkonto fließt.

 

Der Vertragspartner beantragt den Zuschuss bei der Zulagenstelle und ruft nach der Bewilligung das Geld dort ab. Ändert sich an der persönlichen Konstellation des Sparers nichts, läuft die Prozedur jedes Jahr aufs Neue ohne sein Zutun automatisch ab. Nur wenn sich die individuellen Verhältnisse ändern, zum Beispiel weil weitere Kinder hinzukommen oder sich der Verdienst wegen Teilzeit grundlegend ändert, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

 

Positiv: Das vereinfachte Verfahren gilt nicht erst für die Zulage ab dem Jahr 2005. Auch die Fördergelder für 2004 und 2003 können auf diese Weise rückwirkend beantragt werden. Weitere Fragen rund um die Riester-Rente beantwortet das kostenlose Servicetelefon der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) unter der Nummer: 0800/333 19 19.

 

Krankenkassen erhöhen kräftig

Jeder kann wechseln

 

Zum Jahresbeginn haben neben den großen Ersatzkassen wie Barmer, DAK, GEK oder die Techniker Krankenkasse auch rund 50 der bisher billigeren Betriebskrankenkassen (BKK) zum Teil kräftig ihre Beitragssätze angehoben. Dabei übersprangen einige BKK sogar erstmals die 14-Prozent-Hürde.

So zahlen Mitglieder der BKK Bau statt 13,5 ab sofort einen Spitzensatz von 14,9 Prozent, die Forum BKK steigerte ihren Satz von 13,9 auf 14,5 Prozent. Die BKK Hoechst erhöhte ebenfalls um über ein Prozent auf nun 13,9 Prozent. Doch nicht nur bundesweit sondern auch viele regional tätige BKK folgten dem allgemeinen Trend und erhöhten ebenfalls um bis zu einem Prozentpunkt.

 

Grundsätzlich gilt bei Beitragserhöhung immer das Sonderkündigungsrecht. Auf Grund der Gesetzesänderung besteht jedoch seit 01.01.02 für alle Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Bindung mehr an die alte Kasse, weder von zwölf noch von 18 Monaten. Erst wenn nach neuem Recht, also seit 01.01.02 eine Kasse neu gewählt wird, tritt die 18monatige Bindungswirkung in Kraft.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wer bis spätestens zum 31.01. kündigt, bleibt noch bis 31.03. in seiner alten Versicherung. Die Mitgliedschaft beginnt in der neuen Kasse dann am 01.04.2002. Seit diesem Jahr muss der neu gewählten Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der alten Kasse vorliegen, sonst darf die neue Kasse die Mitgliedschaft nicht bestätigen. Somit muss immer zuerst die Mitgliedschaft bei der alten Kasse gekündigt werden, bevor die neue Kasse gewählt wird.

Interessante Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie unter:

 

Quelle: www.biallo.de

 

 

 

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